Informationen zur Schulorganisation

 

03.08.2021

Umsetzung des Rahmenhygieneplans an der

Grundschule „Alex Wedding“ Falkenberg bei Regelbetrieb

 

  1. Organisatorische Rahmenbedingungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Infektionsschutzes bei der Wiederaufnahme des Regelbetriebes

 

  • Die verschiedenen Lerngruppen lernen vorrangig in ihrem Klassenraum.

(Nutzung Computerraum und Turnhalle unter Berücksichtigung des dortigen Hygienekonzeptes möglich)

  • Alle Räume werden regelmäßig und richtig (offene Fenster unter Aufsicht) gelüftet, um den Austausch der Innenraumluft zu gewährleisten. (s. auch Lüftungskonzept)
  • Die Einhaltung des Mindestabstandes wird in allen Räumen der Schule von/zwischen allen Erwachsenen eingehalten.
  • Auf korrekte Hust- und Niesetikette (ins Taschentuch oder in die Armbeuge) wird geachtet.
  • Das Berühren von Augen, Nase und Mund wird vermieden.
  • Es gilt ein Ausleih- und Tauschverbot von Gegenständen mit anderen Personen; die Nutzung gemeinsamer Arbeitsmittel, z. B. der Tafel, erfolgt nur nach Aufforderung der Lehrkraft und mit anschließender Reinigung der Arbeitsmittel.
  • Der Lehrertisch hat einen Mindestabstand von 1,50 m zur ersten Sitzreihe .
  • Jeder Schülerin und jedem Schüler ist ein fester Arbeitsplatz im Klassenraum zugewiesen.
  • Hygienestandards in jedem Raum der Schule: Zugang zu einem Handwaschbecken mit Flüssigseife-Spender und Einmalhandtüchern, um regelmäßig die Hände gründlich mit Wasser und Seife zu waschen.
  • Das Tragen eines Nasen-Mundschutzes ist in den Bussen vorgeschrieben.des Stoßlüftens). Das Betreten des Schulhauses erfolgt nach den Maßgaben der geltenden Umgangsverordnung.
  • Alle an Schule Beteiligten, die Erkältungssymptome (Husten, Fieber, Schnupfen, Halsschmerzen) aufweisen, dürfen das Schulhaus nicht betreten bis sie wieder vollständig symptomfrei sind (schriftliche Belehrung)
  • Alle an Schule Beteiligten, die selbst oder bei denen Haushaltsangehörige einer Risikogruppe angehören, entscheiden verantwortungsvoll über den Schulbesuch und legen bei Nichterscheinen ein ärztliches Attest vor (schriftliche Belehrung)

 

  1. Organisatorische Rahmenbedingungen für die Gestaltung des Schultages

 

  • Auf der Grundlage der Dokumentation sowie der Ergebnisse zur Feststellung der Lernausgangslage prüft jede Fachkonferenz die schulischen Zielsetzungen gemäß § 87 BbgSchulG und passt diese gem. § 10 Abs. 1 BbgSchulG für das Schuljahr 2022/2023 so an, dass für jede Schülerin und jeden Schüler die Möglichkeit des Erreichens des Bildungsgangzieles gewährleistet ist
  • Es gilt die VV Leistungsbewertung.
  • Sportunterricht wird regulär erteilt, dabei werden die Hygienestandards eingehalten.
  • Das vollumfängliche Ganztagsangebot findet statt.

 

 

 

  1. Organisatorische Rahmenbedingungen für die Begleitung der Schülerinnen und Schüler im häuslichen Lernen

 

  • Alle Lehrkräfte unterstützen ihre Lerngruppen durch Aufgaben zur häuslichen Übung, ggf.  über die Nutzung derschulcloud oder des Emailkontaktes
  • Die gewählten Aufgabentypen sollen handlungs-und schülerorientiert sein und auf der Grundlage der Inhalte des Rahmenlehrplans gestaltet sein mit dem Ziel des individuellen Kompetenzzuwachses und des Schlusses von Wissenslücken aus dem Schuljahr 2021/22.
  • Die Eltern der SuS ermöglichen ihrem Kind die Durchführung von SLK und KA digital oder unter Mithilfe des Schulträgers in einem „testungsfreien“ Raum.

 

 

 

 

 

 

Klasse 1

Klasse 2

Klasse 3a

Klasse 3b

 

Klasse  4

Klasse 5a

Klasse 5b

Klasse 6

Raum

Klasse 1a

Klasse 1b

Klasse 2

Klasse 3a

Klasse 3b

Klasse 4

Klasse 5

Klasse 6a

  1. Block

7.30-9.30Uhr

(individuelles

Frühstück)

7.30-9.30Uhr

(individuelles

Frühstück)

7.30-9.30Uhr

(individuelles

Frühstück)

7.30-9.30Uhr

(individuelles

Frühstück)

7.30-9.30Uhr

(individuelles

Frühstück)

7.30-9.30Uhr

(individuelles

Frühstück)

7.30-9.30Uhr

(individuelles

Frühstück)

7.30-9.30Uhr

(individuelles

Frühstück)

  1. Hof

9.10-9.25Uhr

9.10-9.25Uhr 9.10-9.25Uhr 9.10-9.25Uhr

9.10-9.25Uhr

9.10-9.25Uhr

9.10-9.25Uhr

9.10-9.25Uhr

2. Block

9.30-11.05Uhr

9.30-11.05Uhr

9.30-11.05Uhr

9.30-11.30Uhr

9.30-11.30Uhr

 

9.30-11.30Uhr

 

9.30-11.30Uhr

 

9.30-11.30Uhr

 

2.Pause mit Mittag für Klasse 3-6

11.05-

11.25Uhr

11.05-

11.25Uhr

11.05-

11.25Uhr

11.05-

11.25Uhr

11.05-

11.25Uhr

11.05-

11.25Uhr

 

11.05-

11.25Uhr

11.05-

11.25 Uhr

3. Block

11.30- 12.15Uhr (Mo)

ansonsten

Hortbetreuung und Mittagessen

11.30- 12.15Uhr (Mo)

ansonsten

Hortbetreuung und Mittagessen

11.30- 12.15Uhr

11.30- 12.15Uhr

11.30- 13.05Uhr (Mo) ansonsten Unterrichtsschluss um 12.15Uhr2

11.30- 13.05Uhr

 

11.30-13.05Uhr

11.30-13.05Uhr

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Umsetzung des Rahmenhygieneplans an der

Grundschule „Alex Wedding“ Falkenberg bei eingeschränktem Regelbetrieb

 

  1. Organisatorische Rahmenbedingungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Infektionsschutzes im eingeschränkten Unterrichtsbetrieb für Schülerinnen und Schüler
  • Jede Klassenlehrkraft verfügt über einen Plan zur Aufteilung der Klassengemeinschaft in zwei möglichst gleichgroße Gruppen, wobei die Kinder, die auf den ÖPNV angewiesen sind, derselben Gruppe zugeordnet werden.
  • Eine enge Absprache mit dem Anbieter des ÖPNV findet regelmäßig statt, um den Transport zu gewährleisten.
  • Die verschiedenen Lerngruppen bestehen maximal aus 10-15 Kindern.
  • Jeder Schülerin und jedem Schüler ist ein fester Arbeitsplatz in immer demselben Raum zugewiesen.
  • Jeder festen Lerngruppe wird nur die Anzahl an Lehrkräften zugeordnet, die zur Abdeckung des Fachunterrichts nötig ist – dieses sollte so oft als möglich die Klassenlehrerin / der Klassenlehrer sein.

( s. Einsatz der Kollegen unter Vermeidung des Lehrerwechsels in der Lerngruppe)

  • Maximal 10-15 SuS  arbeiten in einem durch Ummöblierung den Hygienestandards entsprechenden Klassenraum (Mindestabstand zwischen den Schülerinnen und Schülern 1,5m, Zugang zu einem Handwaschbecken mit Flüssigseife-Spender und Einmalhandtüchern, um regelmäßig die Hände gründlich mit Wasser und Seife zu waschen.
  • Auf korrekte Hust- und Niesetikette (ins Taschentuch oder in die Armbeuge) wird geachtet.
  • Das Berühren von Augen, Nase und Mund wird vermieden.

Es gilt ein Ausleih- und Tauschverbot von Gegenständen mit anderen Personen.

  • Die Einhaltung des Sicherheitsabstandes wird auch in allen anderen Räumen (Sekretariat, Essenraum, Toiletten) durch Anbringen einer Bodenmarkierung gewährleistet.
  • Alle Räume werden regelmäßig und richtig (offene Fenster unter Aufsicht) gelüftet, um den Austausch der Innenraumluft zu gewährleisten.
  • Das Tragen eines Nasen-Mundschutzes ist in den Bussen, den Treppenhäusern und den Fluren des Schulgebäudes vorgeschrieben
  • Gremien- und Klassenversammlungen sowie Konferenzen werden auf die digitale Ebene begrenzt und nur dann abgehalten, wenn sie unabdingbar sind.
  • Alle an Schule Beteiligten, die Erkältungssymptome (Husten, Fieber, Schnupfen, Halsschmerzen) aufweisen, dürfen das Schulhaus nicht betreten bis sie wieder vollständig symptomfrei sind.
  • Alle an Schule Beteiligten, die selbst oder bei denen Haushaltsangehörige einer Risikogruppe angehören, entscheiden verantwortungsvoll über den Schulbesuch.

2. Organisatorische Rahmenbedingungen für die Gestaltung des Schultages

  • Unterrichtsbeginn, Pausenzeiten und Essenzeiten werden unter Berücksichtigung der Hygienestandards versetzt durchgeführt (s. Organisation der Lerngruppen und des Schulalltags, wobei jeweils nur die halbe Klasse im Präsenzunterricht unterrichtet wird).
  • Auf der Grundlage der Dokumentation sowie der Ergebnisse zur Feststellung der Lernausgangslage prüft jede Fachkonferenz die schulischen Zielsetzungen gemäß § 87 BbgSchulG und passt diese gem. § 10 Abs. 1 BbgSchulG für das Schuljahr 2022/2023 so an, dass für jede Schülerin und jeden Schüler die Möglichkeit des Erreichens des Bildungsgangzieles gewährleistet ist.
  • Der Unterricht erfolgt im Zwei-Wochen-Rhythmus für jeweils die Hälfte des Klassenverbandes; Präsenzunterricht findet im Wechselmodell Mo, Mi, Fr, Di, Do für alle Schülerinnen und Schüler (Jahrgangsstufen) im Umfang von insgesamt der Hälfte (wegen des wöchentlichen Wechsels von Präsenzunterricht und Distanzlernen) der Stundentafel statt. (s. Organisation der Lerngruppen und des Schulalltags, wobei jeweils nur die halbe Klasse im Präsenzunterricht unterrichtet wird). Dabei arbeiten die Fachlehrer der Klassen ggf. der Klassenlehrkraft die zu vermittelnden Aufgaben zu.
  • Für die Phasen des Distanzlernens bekommen die Kinder Wochenpläne, die den Präsenzunterricht vor- oder nachbereiten.  
  • Die Aufgaben, welche nach der Zuarbeit der Fachlehrer von der Klassenlehrkraft zusammengestellt werden. stehen den Kindern vorwiegend über die schulcloud des Landes zur Verfügung.  Im Falle technischer Probleme ist auch die analoge Übermittlung über die Lehrkraft möglich. Die Aufgaben beruhen auf den Lehrbüchern und Arbeitsheften der SuS und werden durch Arbeitsblätter und Übungen auf digitalen Lernplattformen (z.B. PHASE 6, OUIZLET oder PADLET) ergänzt. Es stehen in der Schule 12 Laptops zur Ausleihe bereit, um SuS einen Zugang zu geeigneter Technik zu ermöglichen, wenn dies im häuslichen Umfeld nicht gewährleistet ist. Bei einer Übernachfrage müssen die Geräte rotierend ausgeborgt werden.

Sowohl im Präsenzunterricht wie auch im Distanzlernen wird die Besonderheit jedes Schülers und jeder Schülerin und deren Leistungsvermögen individuell berücksichtigt. Die Aufgaben der SuS mit Förderbedarfen oder Nachteilsausgleichen werden auf die individuellen Lernbedingungen von der Klassenkonferenz abgestimmt. Hilfsmittel werden den SuS für die häusliche Bearbeitung zur Verfügung gestellt.

  • Die Erarbeitungen zur Wegeführung unterbindet die Verletzung der Hygienestandards (s. Anlage Wegeführung).
  • Gruppentische,- unterricht und –arbeit sind untersagt.
  • Sportunterricht findet, wenn erlaubt,  nur im Freien statt.
  • Die Leistungsbewertung erfolgt auf der Grundlage der im Präsenzunterricht erbrachten Leistungen und unter Berücksichtigung der Leistungsentwicklung der Schülerin oder des Schülers im Verlauf des gesamten Schuljahres                                                                       .
  • Das vollumfängliche Ganztagsangebot wird bis auf Weiteres ausgesetzt.
  • Die Absprachen zur Betreuung nach der Beendigung des Präsenzunterrichts oder auch in einer ggf. installierten Notbetreuung erfolgt in enger Absprache mit den Eltern, dem Hort und dem Schulträger.
  • Die Maßnahmen zum Distanzlernen behalten ihre Gültigkeit.

 

  1. Organisation der Wegeführung

 

  • Durch die schon am Schulbus / am Eingang des Schulgeländes anfangende bzw. endende Aufsichtsführung durch Lehrkräfte unserer Schule wird für die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln gesorgt.
  • Auf dem Schulgelände befindet sich zeitgleich immer nur eine Lerngruppe mit der max. Gruppenstärke von 10 Kindern.
  • Durch die flexibel gestaltete Eintrittszeit in die Schule (7.05Uhr- 7.40Uhr) und den Einlass ins Schulgebäude durch eine Aufsichtsperson wird  für die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln gesorgt (Abstand, Händewaschen).
  • Eingangstür und Ausgangstür sind getrennt ausgewiesen.
  • Durch eine Bodenmarkierung im Treppenhaus wird gesichert, dass immer auf der rechten Seiten gelaufen wird.
  • Lerngruppen verlassen jeweils einzeln die Klassenräume bzw. das Schulhaus oder Schulgelände mit einer entsprechenden Aufsichtsperson (s. Plan).
  • Toilettenbesuche erfolgen einzeln, ebenso der Eintritt ins Sekretariat.

 

  1. Umgang mit SuS, die einer Risikogruppe angehören und Maßnahmen für SuS in belasteten Lebenslagen mit besonderem Unterstützungs- und Förderbedarf, geringer Lernorganisation oder-motivation

 

  • Mittels Videokonferenz und /oder durch Telefonate stellen die Klassenlehrkräfte sicher, dass die im Präsenzunterricht vermittelten Inhalte auch den Kindern, die zur Risikogruppe gehören, persönlich vermittelt werden, um die Aufgaben des Distanzlernens bewältigen zu können.
  • Es finden regelmäßige digitale Kontakte (mind. 2x wöchentlich) zwischen Eltern/Schülern und Lehrkraft statt. Die Inhalte werden in Kurzprotokollen dokumentiert, genauso die Absprachen und Ergebnisse zur Leistungsbewertung.
  • Werden in den Gesprächen mit Eltern und / oder im Präsenzunterricht Schwierigkeiten in der Erledigung der häuslichen Aufgaben und somit Wissenslücken im vermittelten Stoff deutlich, wägt die Klassenleitung in Absprache mit der Schulleitung die geeigneten Unterstützungsmöglichkeiten ab ( Betreuung in der „Notbetreuung“, tägliche Video/Telefonkonferenzen, Bereitstellung von technischen oder didaktischen Hilfsmitteln, Umfang und Art der zu erledigen Aufgaben, u.ä.)

 

 

 

  

 

  1. Organisatorische Rahmenbedingungen für die Begleitung der Schülerinnen und Schüler im häuslichen Lernen (Distanzlernen an den jeweiligen Tagen)
  • Alle Lehrkräfte unterstützen ihre Lerngruppen weiterhin durch Aufgaben zur häuslichen Erledigung über die Nutzung der weBBcloud der Schule.
  • Ein wechselseitiger Austausch zwischen Lehrkräften und SchülerInnen ist zu gewährleisten. Die dazu gewählte Methode stimmen Lehrkräfte und SchülerInnen ab, so dass ein Mindestkontakt zweimal wöchentlich stattfindet.
  • Die gewählten Aufgabentypen sollen handlungs-und schülerorientiert sein und auf der Grundlage der Inhalte des Rahmenlehrplans gestaltet sein mit dem Ziel des individuellen Kompetenzzuwachses.
  • Die Aufgaben unterliegen keiner Leistungsbewertung, diese erfolgt nur im Präsenzunterricht.
  • Der Umfang der Aufgaben orientiert sich am regulären Stundenplan der Jahrgangsstufe (s. Seite 7 der Anlage 7 vom 16.06.2021)

 

*Erläuterungen folgen auf der nächsten Seite

 

*Der Unterricht erfolgt in den jeweiligen Lerngruppen.

Durch die aufsichtsführende Lehrkraft werden alle SuS sofort nach ihrem Eintreffen auf dem Schulgelände mit dem Hinweis auf das Tragen des Mund-Nasenschutzes und der Aufforderung zum Händewaschen in ihren Klassenraum geschickt.

Der Unterricht im 3. Block erfolgt für die SuS der Klassen 1, 2a und 2b am Montag als Einzelstunde. Für den Jahrgang 3 ist dieser Block an jedem Tag eine Einzelstunde. Der Jahrgang 4 hat nur am Montag eine Doppelstunde, ansonsten findet auch hier eine Einzelstunde statt.

Die SuS, die nach dem Unterricht den ÖPNV nutzen müssen, verlassen den Unterricht 5 Minuten vor den anderen Kindern. Alle SuS werden mit Abstand von der Lehrkraft aus dem Klassenraum verabschiedet.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Vorraniger Einsatz der Kollegen unter Vermeidung des Lehrerwechsels in der Lerngruppe

Kollege  / Tag

Montag

Dienstag

Mittwoch

Donnerstag

Freitag

Be

Klasse 1 

(A/B Gruppe wechselnd)

Klasse 1

(A/B Gruppe wechselnd)

Klasse 1

(A/B Gruppe wechselnd)

Klasse 1

(A/B Gruppe wechselnd)

Klasse 1 

(A/B Gruppe wechselnd)

Gu

Klasse 2a

(A/B Gruppe wechselnd)

Klasse 2a

(A/B Gruppe wechselnd)

Klasse 2a

(A/B Gruppe wechselnd)

Klasse 2a

(A/B Gruppe wechselnd)

Klasse 2a

(A/B Gruppe wechselnd)

Vo

Klasse 3a

(A/B Gruppe wechselnd)

Klasse 3a

(A/B Gruppe wechselnd)

Klasse  3a

(A/B Gruppe wechselnd)

Klasse  3a

(A/B Gruppe wechselnd)

Klasse  3a

(A/B Gruppe wechselnd)

Ka

Klasse 3b

(A/B Gruppe wechselnd)

Klasse 3b

(A/B Gruppe wechselnd)

Klasse 3b

(A/B Gruppe wechselnd)

Klasse 3b

(A/B Gruppe wechselnd)

Klasse 3b

(A/B Gruppe wechselnd)

We

Klasse 4a

(A/B Gruppe wechselnd)

Klasse 4a

(A/B Gruppe wechselnd)

Klasse 4a

(A/B Gruppe wechselnd)

Klasse 4a

(A/B Gruppe wechselnd)

Klasse 4a

(A/B Gruppe wechselnd)

De

Klasse 5a

(A/B Gruppe wechselnd)

Klasse 5a

(A/B Gruppe wechselnd)

Klasse 5a

(A/B Gruppe wechselnd)

Klasse 5a

(A/B Gruppe wechselnd)

Klasse 5a

(A/B Gruppe wechselnd)

Ahr

Klasse 5b

(A/B Gruppe wechselnd)

Klasse 5b

(A/B Gruppe wechselnd)

Klasse 5b

(A/B Gruppe wechselnd)

Klasse 5b

(A/B Gruppe wechselnd)

Klasse 5b

(A/B Gruppe wechselnd)

Weg

Klasse 6

(A/B Gruppe wechselnd)

Klasse 6

(A/B Gruppe wechselnd)

Klasse 6

(A/B Gruppe wechselnd)

Klasse 6

(A/B Gruppe wechselnd)

Klasse 6

(A/B Gruppe wechselnd)

 

Die anfallenden Aufsichtszeiten  bzw. die „Notbetreuung“ werden durch Frau Schönbrunn und Frau Ruf abgedeckt. Frau Klinger unterstützt den Unterricht der Klassen 5 und 6.

Des Weiteren erfolgt eine enge Kooperation mit den Horten Falkenberg, Hohenfinow und Niederfinow zur Betreuung der Hortkinder nach Beendigung des Unterrichts.

 

03.08.2021

 

Organisatorische Rahmenbedingungen für die Begleitung der Schülerinnen und Schüler im häuslichen Lernen (Distanzlernen) unter Berücksichtigung der Anlage 7 des Schreibens vom 16.06.2021

 

Eckpunkte Distanzlernen

Es ist für das Schuljahr 2022/2023 geplant, dass zum „normalen Schulbetrieb“ zurückgekehrt werden kann. Dennoch müssen Vorbereitungen erfolgen, damit bei ggf. wiederauftretenden pandemiebedingten Einschränkungen an einzelnen Schulen oder in einzelnen Regionen die Schulen ihren Bildungsauftrag erfüllen können. Insofern könnten auch im kommenden Schuljahr neben dem regulären Präsenzunterricht andere Unterrichtsformen wie Distanzlernen zum Einsatz kommen.

 

1. Allgemeines

 

Der Unterricht erfolgt im Schuljahr 2022/2023 in der Regel in der Schule als Präsenzunterricht. Im Rahmen von Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie kann in begründeten Fällen für einzelne Schüler/innen, für ganze Lerngruppen bzw. für einzelne oder alle Jahrgangsstufen der Unterricht so erteilt werden, dass die Schüler/innen an einem anderen Ort am Unterricht teilnehmen (Distanzlernen).

Distanzlernen ist eine Form von Lernangeboten der Schule und grundsätzlich neben dem Präsenzunterricht Bestandteil des schulischen pädagogischen Konzeptes. Der gesamte Unterricht ist dabei als Einheit aus Präsenzunterricht und Distanzlernen zu verstehen. Das bedeutet, dass die jeweils für die einzelnen Klassen in den Stundentafeln vorgesehenen Stunden insgesamt mit diesen beiden Unterrichtsformen umgesetzt werden. Die Stundenpläne der Schüler/innen weisen dann sowohl Präsenzunterricht als auch Distanzlernen aus.

Die Kombination von Präsenzunterricht und anderen Lernformen, wie z.B. Distanzlernen, soll Schüler/innen auch in den Phasen zwischen Präsenzunterrichtsangeboten einen kontinuierlichen, von der Schule fortwährend begleiteten Lernablauf und Lernfortschritt ermöglichen.

Von den Lehrkräften werden für diese Lernphasen didaktisch ausgearbeitete Materialien und Aufgabenstellungen zur Verfügung gestellt. Diese entsprechen den nachstehenden Kriterien:

 

- Verständliche, eindeutige sowie abwechslungsreiche Aufgabenstellung,

  • Die gewählten Aufgabentypen sollen handlungs-und schülerorientiert sein und auf der Grundlage der Inhalte des Rahmenlehrplans gestaltet sein mit dem Ziel des individuellen Kompetenzzuwachses. Die Kinder erhalten die Aufgaben in Form von Wochenplänen, welche nach der Zuarbeit der Fachlehrer von der Klassenlehrkraft zusammengestellt werden. Die Aufgaben beruhen auf den Lehrbüchern und Arbeitsheften der SuS und werden durch Arbeitsblätter und Übungen auf digitalen Lernplattformen (z.B. PHASE 6, OUIZLET, …) ergänzt. Die Materialpakete können auch, bei Bedarf, nach Voranmeldung, in der Schule abgeholt werden. Gleiches gilt für Wörterbücher oder didaktisches Hilfsmaterial.

- Verknüpfung mit Präsenzunterricht,

- angemessener Aufgabenumfang – dieser orientiert sich an den Vorgaben der Anlage 7 des Schreibens vom 16.06.2020 Seite 7

- Üben und Wiederholen,

- Berücksichtigung individueller Lernvoraussetzung (v.a. für Schüler/innen mit besonderem Unterstützungsbedarf),

- digitale/analoge Bereitstellung.                                                                                                    

  • Alle Lehrkräfte unterstützen ihre Lerngruppen weiterhin durch Aufgaben zur häuslichen Erledigung über die Nutzung der weBBcloud der Schule. Die Aufgabenerstellung erfolgt auf der Grundlage der in Anlage 7 Seite 7 vom 16.06.2021 vorgegebenen Struktur und orientiert sich im Umfang am regulären Stundenplan für den jeweiligen Tag.
  • Es stehen in der Schule 12 Laptops zur Ausleihe bereit, um SuS einen Zugang zu geeigneter Technik zu ermöglichen, wenn dies im häuslichen Umfeld nicht gewährleistet ist. Bei einer Übernachfrage müssen die Geräte rotierend ausgeborgt werden.
  • SuS mit sonderpädagogischem Förderbedarf dürfen, nach Antrag an die Schulleitung, die Notbetreuung besuchen, um einen Lernfortschritt persönlich zu begleiten. Die bestehenden Vereinbarungen zum Nachteilsausgleich werden weiterhin bei der Aufgabenstellung berücksichtigt und ggf. nötiges Anschauungsmaterial oder Hilfsmittel werden dem Kind für die häusliche Bearbeitung zur Verfügung gestellt.

Damit ermöglicht Distanzlernen einen Lernzuwachs durch individuelle, in besonderem Maße selbstgesteuerte Nutzung von Lernangeboten – auch unter Nutzung digitaler Medien.

 

Für ein erfolgreiches Distanzlernen, besonders bei einer nicht nur gelegentlichen Kombination aus Präsenzunterricht und Distanzlernen, bedarf es einer validen Kenntnis der Lehrkräfte über die Kompetenzentwicklung der Schüler/innen. Deshalb erfolgt Distanzlernen grundsätzlich im Zusammenhang mit der Steuerung des Lernprozesses mit (Online-) Präsenz der Lehrkraft. D.h., die Lehrkraft nimmt in der Regel mindestens einmal wöchentlich zu jeder Schülerin und jedem Schüler Kontakt auf.

In Einzelfällen, z. B. bei Sprach- und Verständigungsproblemen oder technischen Schwierigkeiten, können auch Einzelberatungen in der Schule angeboten werden. Auf dieser Grundlage ist ein qualifiziertes Feedback der Lehrkräfte zu den Lernergebnissen in den unterschiedlichen Lernformen möglich.

 

 

 

 

 

 

2. Voraussetzungen für das Distanzlernen

 

Erfolgreiches Distanzlernen für alle Schüler/innen ist grundsätzlich an die Erfüllung folgender Voraussetzungen gebunden:

- Die Kommunikation zwischen Lehrkräften, Schüler/innen und Eltern findet zuverlässig statt.

- Die Bereitstellung sächlicher Voraussetzungen für die Kommunikation ist gewährleistet.

- Alle Schüler/innen verfügen über persönliche Lernzeiten.

- Bei vorhandenen Voraussetzungen für die digitale Kommunikation:

o verfügen alle Schüler/innen möglichst über einen hinreichend schnellen Internetzugang;

o verfügen Lehrkräfte über technisch hinreichende Kompetenzen und wenden diese Kenntnisse an. Sie sind zugleich grundlegend und anwendungsbereit über Urheber- und Datenschutzrecht informiert und können insbes. das Recht am eigenen Bild anwenden und Quellen im Internet sachgerecht einsetzen;

o steht den Lehrkräften der Zugang zu geeigneten Materialsammlungen/ Portalen im Internet zur Verfügung.

 

Schulleitungen und Schulaufsicht sorgen für die möglichst umfassende Gewährleistung dieser Voraussetzungen.

 

 

3. Feedback im Distanzlernen

 

Dem Feedback kommt für die Lernentwicklung der Schüler/innen herausragende Bedeutung zu. Es dient der individuellen Unterstützung und Fortführung des Lernprozesses der Schüler/innen, soll die Kompetenz zur Selbstbeurteilung fördern und dazu Anleitung geben. Das Feedback erfolgt daher kontinuierlich und muss bei der methodischen Planung für das Distanzlernen besonders berücksichtigt werden.

Im Distanzlernen besteht zugleich für Schüler/innen die Möglichkeit ein Feedback bezüglich der Anleitung im Lernprozess und Leistungsbeurteilung zu geben und damit den individuellen Lernentwicklungsplan weiter zu entwickeln.

 

  • Die SuS können die bearbeiteten Aufgaben entweder in der Schule abgeben (kontaktlos auf einem Abgabe/Abhol-Tisch) oder aber per Mail an die Fachlehrer senden und erhalten so eine schnelle Rückmeldung zu ihren Arbeitsergebnissen

 

4. Leistungsbewertung im Distanzlernen

 

Bei der Leistungsfeststellung und Leistungsbewertung geht es in erster Linie darum, dass Lehrkräfte sowie Schüler/innen Aufschluss über den aktuellen Lernstand, die Lernentwicklung und eventuelle Förderbedarfe erhalten. Leistungen, die im Distanzlernen auf der Grundlage eines entsprechenden schulischen Angebots erbracht werden, können in die abschließende Leistungsbewertung eingehen, wenn

- dies der Schülerin oder dem Schüler vorher bekannt gegeben wurde und

- eine mögliche Unterstützung durch Dritte im Rahmen der Gewichtung der erreichten Note gegenüber allen sonstigen Noten berücksichtigt wird.

 

Bei der Bewertung im Distanzlernen muss daher berücksichtigt werden, dass die Vermittlung und Erarbeitung neuer Lerngegenstände in den Präsenzphasen erfolgt und die Phasen des Distanzlernens für Übung, Vertiefung, Wiederholung und ggf. auch angeleitete Vorbereitung der Vermittlung von Lerninhalten im Präsenzlernen genutzt werden. Ferner muss gewährleistet werden, dass eine rechtzeitige Ankündigung der Leistungsnachweise, eine Offenlegung der Bewertungsmaßstäbe und eine aussagekräftige Leistungsrückmeldung, die die bisherige Kompetenzentwicklung aufzeigt, erfolgt.

Die Leistungsbewertung erfolgt auf der Grundlage der geltenden Rahmenlehrpläne sowie der im Unterricht (Präsenzunterricht und Distanzlernen) vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten. Sie ist ergebnisorientiert (summativ) und prozessorientiert (formativ).

Die Lehrkräfte sichern mündliche Leistungskontrollen über Video- oder Telefonkonferenzen ab. Diese Termine werden langfristig mit Eltern und Schülern besprochen.

Digitale Lernplattformen können zur Leistungsbewertung ebenso genutzt werden.

 

5. Notbetreuung

 

Werden (fast) alle Schülerinnen und Schüler ausschließlich im Distanzunterricht unterrichtet, findet für Schülerinnen und Schüler, deren Eltern systemrelevante Berufe ausüben – während der Unterrichtszeit eine Notbetreuung an der Schule statt.

Die Notbetreuung umfasst die Unterrichtszeit der Kinder. In der Notbetreuung gewährleistet die Schule, dass die Kinder die Aufgaben bearbeiten können, die ihnen für die Zeit des Distanzunterrichts aufgegeben wurden.

In Absprache mit dem ÖPNV wird die Betreuung, wie im Organisationsplan ersichtlich, ab 07.05Uhr gewährleistet. Nach Ende der Teilnahme der Kinder an der Notbetreuung werden diese entweder den Betreuern des Hortes zugeführt oder aber treten den Heimweg an. Wie immer erfolgt auch die Betreuung auf dem Weg zum Schulbus bis zu dessen Abfahrt.

Bei der Gruppenbildung für die Notbetreuung gilt der Hygieneplan Schule. Dieser sieht u.a. vor, dass der Unterricht – in festen Lerngruppen durchzuführen ist, um enge Kontakte auf einen überschaubaren Personenkreis zu begrenzen. Dementsprechend

  • ist bei der Gruppenbildung auf feste Bezugspersonen mit möglichst wenig Personalwechsel zu achten;
  • sind die Gruppen gemäß den räumlichen Gegebenheiten festen Räumen zuzuordnen;
  • sollen die Gruppen grundsätzlich nur so groß sein, dass der Mindestabstand von 1,5 Meter eingehalten werden kann;
  • können Kinder zu definierten Betreuungsgruppen zusammengefasst werden, so dass es zur Auflösung bisheriger Gruppenstrukturen (Klassen, Jahrgang) kommen kann, wobei dies möglichst so beschränkt wird, dass nur Kinder aus Parallelklassen bzw. (in sinngemäßer Anwendung der Gruppenbildung in der Flexiblen Eingangsphase) zwei aufeinander folgenden Jahrgangsstufen zu einer Betreuungsgruppe zusammengefasst werden;
  • ist die Zusammensetzung der Gruppen und der zugewiesenen Betreuer tagaktuell zu dokumentieren (Namen der Kinder und der Betreuungszeiten, Namen der Betreuer und der Einsatzzeiten).

Da es sich bei der Notbetreuung nicht um Unterricht handelt, kann die Notbetreuung durch das sogenannte sonstige pädagogischen Personal, weiteres geeignetes Personal wie bspw. Studierende (auf Honorarbasis) oder Lehrkräfte geleistet werden.

Die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im Innen-und Außenbereich der Schule gilt für alle Schülerinnen und Schüler.

Weitere Ausnahmen sind im Einzelfall nur unter den in der Eindämmungsverordnung genannten Voraussetzungen möglich. Das betrifft: 

  • die Zeiträume, in denen die Unterrichtsräume stoßweise gelüftet werden
  • Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 im Außenbereich von Schulen (Schulhof).

Den Schülerinnen und Schülern, die ihren Mund-Nase-Schutz vergessen haben oder ihren mitgebrachten nicht mehr nutzen können, ist eine aus dem Schulsozialfonds finanzierte Mund-Nase-Bedeckung auszugeben.