Hygienekonzept

 

Umsetzung des Rahmenhygieneplans an der

Grundschule „Alex Wedding“ Falkenberg bei Regelbetrieb

 

  1. Organisatorische Rahmenbedingungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Infektionsschutzes bei der Wiederaufnahme des Regelbetriebes

 

  • Die verschiedenen Lerngruppen lernen vorrangig in ihrem Klassenraum.

(Nutzung Computerraum und Turnhalle unter Berücksichtigung des dortigen Hygienekonzeptes möglich)

  • Alle Räume werden regelmäßig und richtig (offene Fenster unter Aufsicht) gelüftet, um den Austausch der Innenraumluft zu gewährleisten. (s. auch Lüftungskonzept)
  • Auf korrekte Hust- und Niesetikette (ins Taschentuch oder in die Armbeuge) wird geachtet.
  • Das Berühren von Augen, Nase und Mund wird vermieden.
  • Es gilt ein Ausleih- und Tauschverbot von Gegenständen mit anderen Personen; die Nutzung gemeinsamer Arbeitsmittel, z. B. der Tafel, erfolgt nur nach Aufforderung der Lehrkraft und mit anschließender Reinigung der Arbeitsmittel.
  • Der Lehrertisch hat einen Mindestabstand von 1,50 m zur ersten Sitzreihe .
  • Jeder Schülerin und jedem Schüler ist ein fester Arbeitsplatz im Klassenraum zugewiesen.
  • Enge Kontakte von Angesicht zu Angesicht während des Unterrichts werden auch bei Schülern auf ein Minimum reduziert, auch wenn es keine Pflicht zum Mindestabstand zwischen SuS untereinander und SuS und Lehrkräften gibt.
  • Hygienestandards in jedem Raum der Schule: Zugang zu einem Handwaschbecken mit Flüssigseife-Spender und Einmalhandtüchern, um regelmäßig die Hände gründlich mit Wasser und Seife zu waschen.
  • Das Tragen eines Nasen-Mundschutzes ist in den Bussen vorgeschrieben. Das Betreten des Schulhauses erfolgt nach den Maßgaben der geltenden Umgangsverordnung.
  • Alle an Schule Beteiligten, die Erkältungssymptome (Husten, Fieber, Schnupfen, Halsschmerzen) aufweisen, dürfen das Schulhaus nicht betreten bis sie wieder vollständig symptomfrei sind (schriftliche Belehrung)

 

  1. Organisatorische Rahmenbedingungen für die Gestaltung des Schultages

 

  • Auf der Grundlage der Dokumentation sowie der Ergebnisse zur Feststellung der Lernausgangslage prüft jede Fachkonferenz die schulischen Zielsetzungen gemäß § 87 BbgSchulG und passt diese gem. § 10 Abs. 1 BbgSchulG für das Schuljahr 2022/2023 so an, dass für jede Schülerin und jeden Schüler die Möglichkeit des Erreichens des Bildungsgangzieles gewährleistet ist
  • Es gilt die neue VV Leistungsbewertung.

    Eingangstür und Ausgangstür sind getrennt ausgewiesen.

  • Sportunterricht wird regulär erteilt, dabei werden die Hygienestandards eingehalten.
  • Das vollumfängliche Ganztagsangebot findet statt.

 

 

 

  1. Organisatorische Rahmenbedingungen für die Begleitung der Schülerinnen und Schüler im häuslichen Lernen (falls notwendig)

 

  • Alle Lehrkräfte unterstützen ihre Lerngruppen durch Aufgaben zur häuslichen Übung, ggf.  über die Nutzung der weBBcloud der Schule.
  • Die gewählten Aufgabentypen sollen handlungs-und schülerorientiert sein und auf der Grundlage der Inhalte des Rahmenlehrplans gestaltet sein mit dem Ziel des individuellen Kompetenzzuwachses und des Schlusses von Wissenslücken aus dem Schuljahr 2022/23.
  • Die Eltern der SuS ermöglichen ihrem Kind die Durchführung von SLK und KA digital oder unter Mithilfe des Schulträgers in einem „testungsfreien“ Raum.